Abfärbewirkung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft („verschobene Abfärbewirkung“)
BFH vom 26.6.2014, IV R 5/11, BStBl. II 2014, 972
Inhalt
Bei der Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft tritt die Abfärbewirkung nur ein, wenn der Obergesellschaft im betreffenden Kalenderjahr ein Gewinnanteil als Mitunternehmer zugewiesen ist.