Finanzgerichts-Info

Investitionsabzugsbetrag: Kompensation von Betriebsprüfungsergebnissen

FG Saarland vom 9.7.2014, 1 K 1290/12, EFG 2015, 1976, nrkr.; Revision: BFH Az. I R 31/15; andere Auffassung: BMF-Schreiben vom 20.11.2013, BStBl. I 2013, 1493, Rdnr. 26
Inhalt

Entgegen der Verwaltungsauffassung ist ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nicht deshalb zu versagen, weil er nach einer Betriebsprüfung beantragt wird und dies dem „erkennbarem Zweck dient, die sich aus dem Prüfungsfeststellungen ergebenden Gewinnerhöhungen zu kompensieren“.

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