Nachträgliche V+V-Schuldzinsen: Gemeinsam „aus einem Topf“ bei Eigentümer-Ehegatten-Finanzierung
BFH vom 16.9.2015, IX R 40/14, BStBl. II 2016, 78
Inhalt
Nachträgliche Schuldzinsen, die Ehegatten nach der Veräußerung einer der Einkünfteerzielung dienende Immobilie, welche im Eigentum nur eines Ehe-gatten stand, gemeinsam „aus einem Topf“ finanzieren, können als (nachträgliche) Werbungskosten des früheren „Eigentümer-Ehegatten“ abgezogen werden.