Bilanzierung von rangrücktrittsbehafteten Verbindlichkeiten (Rechtsprechungsänderung)
BFH vom 15.4.2015, I R 44/14, BFH/NV 2015, 1177
Inhalt
Es bleibt dabei, eine Verbindlichkeit für die am Bilanzstichtag eine Rücktrittsvereinbarung besteht, aus der hervorgeht, dass die Tilgung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, unterliegt dem Passivierungsverbot in der Steuerbilanz (Rechtsprechungsbestätigung). Wird diese Verbindlichkeit steuerrechtlich als Ertrag aufgelöst, ist dieser durch den Ansatz einer Einlage in Höhe des werthaltigen Teils zu neutralisieren (Rechtsprechungsänderung).