Die Anteile an einer Komplementär-GmbH sind grundsätzlich dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II aufgrund ergangener BFH-Rechtsprechung zu zuordnen.
Die Finanzverwaltung stellt noch einmal klar, dass die erforderlichen Steuerberichtigungen aufgrund Insolvenzantrages sowohl im Insolvenzverfahren als auch im Insolvenzeröffnungsverfahren anzuwenden sind.
Hat der Arbeitnehmer kein Wahlrecht, den Ablösungsbetrag einer Pensionszusage alternativ an sich auszahlen zu lassen, wird mit der Zahlung des Ablösungsbetrags an den die Pensionsverpflichtung übernehmenden Dritten der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlunge
Entnahmen im Rückwirkungszeitraum können einen Zwischenwertansatz und damit die Aufdeckung stiller Reserven auslösen, wenn keine Deckung vom eingebrachten Betriebsvermögen gegeben ist.
Eine vierwöchige Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit am Ort der ersten Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist für die Gewährung von Verpflegungspauschalen.
Ändert sich bei einem Einnahmen-Überschussrechner das Nutzungsverhältnis des Leasinggegenstandes innerhalb der Leasinglaufzeit, dann muss der Betriebsausgabenabzug im Abzugsjahr rückwirkend anteilig gekürzt werden.
Der Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option) kann zurückgenommen werden, solange die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung (1) anfechtbar oder aufgrund eines (2) Vorbehalts der Nachprüfung noch änderbar ist.
Investitionszinsen können sowohl aus Darlehens- als auch aus Kontokorrentkonten entstehen. Ein gemischt genutztes Kontokorrentkonto ist in drei Unterkonten aufzuteilen.
Die Finanzverwaltung hat die Liste der Vorläufigkeitsvermerke bezüglich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Leibrentenbesteuerung geändert. Hierfür ist ein Ruhen des Verfahrens nicht mehr möglich.
Die zivilrechtliche Konfusion, die auch bei einer Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter eintritt, kann zu einem sog. Übernahmefolgegewinn führen, wenn zwischen Forderung und Verbindlichkeit Wertdifferenzen bestehen.