Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung
§ 9 Abs. 4a Satz 6 i. V. m. Satz 12 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG; BMF-Schreiben vom 24.10.2014, IV C 5 – S 2353/14/10002, BStBl. I 2014, 1412.
Inhalt
Eine vierwöchige Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit am Ort der ersten Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist für die Gewährung von Verpflegungspauschalen.