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Verschmelzung: Vermeidung eines Übernahmefolgegewinns

FG Baden-Württemberg vom 21.6.2016, 11 K 1536, 14, EFG 2016, 1571, nrkr.; Revision: BFH Az. X R 23/16; BMF-Schreiben vom 11.11.2011 [AEUm-wSt], IV C 2 - S - 1978b/08/10001, BStBl. I 2011, 1314
Inhalt

Die zivilrechtliche Konfusion, die auch bei einer Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter eintritt, kann zu einem sog. Übernahmefolgegewinn führen, wenn zwischen Forderung und Verbindlichkeit Wertdifferenzen bestehen.

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