Finanzverwaltungs-Info

Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren

BMF-Schreiben vom 18.5.2016, III C 2 - S 7330/09/10001, BStBl. I 2016, 506; BFH vom 24.9.2014, V R 48/13, BStBl. II 2015, 506; BFH vom 1.3.2016, XI R 21/14, BStBl. II 2016, 756
Inhalt

Die Finanzverwaltung stellt noch einmal klar, dass die erforderlichen Steuerberichtigungen aufgrund Insolvenzantrages sowohl im Insolvenzverfahren als auch im Insolvenzeröffnungsverfahren anzuwenden sind. Dabei gelten dieselben Regeln für einen „starken“ wie für einen „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter.