Die Kosten für die Reinigung der absetzbaren typischen Berufskleidung sind ebenfalls grundsätzlich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abziehbar.
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.
Der durch eine Betriebsprüfung nachträglich festgestellte Mehrgewinn einer Personengesellschaft ist grundsätzlich allen Gesellschaftern nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen.
Befindet sich ein Imbissbetrieb in einem Einkaufszentrum, dessen Betreiber gegen Entgelt einen gemeinsamen Sitz und Verzehrbereich dem Imbissbetrieb zur Verfügung stellt, handelt es sich bei der Zurverfügungstellung der Tische und Stühle an die Kunden um ein dem Imbissbetreiber zuzurechnendes Die
Der nachträgliche Abzug eines Investitionsabzugsbetrags bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides zur nachträglichen Glättung von BP-Mehrergebnissen ist zulässig.
In die Anwendung der sog. 15 %-Regelung - anschaffungsnahe Herstellungskosten - fallen auch allgemein als Erhaltungsaufwand bezeichnete Aufwendungen, soweit sie keine „Schönheitsreparaturen“ darstellen.
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.
Liegt der gemeine Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft unter dem Buchwert, muss hiernach vor der Verschmelzung eine Abstockung der Anteile vorgenommen werden.
Die besonderen Aufzeichnungspflichten für Geschenke, d. h. die einzelne und getrennte buchhalterische Erfassung der Betriebsausgaben, gelten für sämtliche Zuwendungen, die im Rahmen der Geschäftsausübung stattfinden.
Richtet ein Arbeitnehmer eine Feier anlässlich seines Arbeitgeberwechsels aus und lädt er hierzu nahezu ausschließlich Kollegen und Geschäftspartner ein, sind die Kosten werbungskostenabzugsfähig.
Bebaut der Unternehmer ein betrieblich genutztes Grundstück, das ihm zusammen mit seinem Ehegatten gehört, ist er von den getragenen Herstellungskosten zur Abschreibung berechtigt. Gleichwohl handelt es sich um einen zum Privatvermögen des Ehepartners gehörenden Grundstückanteil.
Die Verschmelzung auf den Anteilseigner im Sinne einer Aufwärtsverschmelzung erfüllt nicht die den Veräußerungsbegriff kennzeichnenden Merkmale einer „Verschmelzung gegen Gegenleistung“. Es fehlt an dieser Gegenleistung.
Ein Einzelunternehmer führt eine echte Betriebsaufspaltung dergestalt durch, dass er der durch Bargründung errichteten Betriebs-GmbH die erforderlichen Grundstücke und Gebäude verpachtet und das bewegliche Anlagevermögen sowie den Geschäftswert der Betriebs-GmbH als mitunternehmerische atypisch s
Bestellt der Eigentümer an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und errichtet der Erbbauberechtigte ein Gebäude, das er an ein Betriebsunternehmen vermietet, fehlt zwischen dem Eigentümer und dem Betriebsunternehmen die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verf
Der BFH hat die Verwaltungsauffassung bestätigt, dass die zu den einzelnen Geschäftsvorfällen bei Einsatz eines PC-Kassensystems (Warenwirtschaftssystem mit integrierten PC-Kassen) erfassten und gespeicherten Einzeldaten aufbewahrungspflichtige digitale Grundaufzeichnungen darstellen.
Der Anteil eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag richtet sich auch bei unterjährigem Gesellschafterwechsel selbst dann nach seinem Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels, wenn sich der aus der Gesellschaft ausgeschiedene Veräu
Bei der Vertreterhaftung, bei der judikativ ein Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall gegeben sein muss, wird nur der tatsächliche Geschehensablauf berücksichtigt
Eine Zahlung zum Ausgleich abweichender Eigenkapitalausweise bei Buchwert-Abspaltungen führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung zwischen einer Tochter- und einer Schwesterkapitalgesellschaft.
Wird bei einem (Schein-)Gesellschafter, der nur ein eingeschränkt bestehendes Mitunternehmerrisiko erfährt, die Mitunternehmerstellung abgelehnt, führt dies zur vollständigen gewerblichen Infizierung der BGB-Gesellschaft.