Finanzverwaltungs-Info Fortbildungskosten: Keine Kürzung um Meisterbonus LfSt Bayern vom 6.7.2016, S 2324.2.1262/6 St32, DStR 2016, 2404; FG München vom 30.5.2016, 15 K 474/16, EFG 2016, 1513 Inhalt Ein ausgezahlter Meisterbonus kann als Zuschuss unter keiner der sieben Einkunftsarten eingeordnet werden und ist deshalb nicht einkommensteuerbar. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden