FG Niedersachsen vom 18.8.2016, 5 K 288/15, LEXinform: 5019463, nrkr.; Revision: BFH Az. V R 51/16
Inhalt
Die Umsatzsteuerberichtigung ist bestätigt worden, wenn bei umsatzsteuerpflichtigen Provisionsraten die Fälligkeit mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung liegt.