Finanzgerichts-Info

Kein voller Vorsteuerabzug für Ferrari

FG Baden-Württemberg vom 6.6.2016, 1 K 3386/15
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Ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Denn diese Aufwendungen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen und sind - zumindest anteilig - unangemessen.