Finanzgerichts-Info

Gemischt genutztes Arbeitszimmer - „Arbeitsecke“

BFH vom 17.2.2016, X R 32/11, BStBl. II 2016, 708; Rechtsprechungsaufhebung: FG Köln vom 19.5.2011, 10 K 4126/09, EFG 2011, 1410, nrkr.; BFH vom 27.7.2015, GrS 1/14, BStBl. II 2016, 265
Inhalt

Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird -sog. „Arbeitsecke“ - können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden.