Entfernungspauschale: Fahrten eines Lkw-Fahrers zum Sammelpunkt
FG Nürnberg vom 13.5.2016, 4 K 1536/15, EFG 2016, 1240, rkr.
Inhalt
Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zu vom Arbeitgeber festgelegten Orten können nur noch nach den Grundsätzen der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn diese arbeitstäglich aufgesucht werden, um von dort zur Tätigkeit zu starten.