Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden vom Bundesfinanzministerium und den Bundesländern besondere Verwaltungsregelungen getroffen.
Das BMF hat durch seine FAQ „Corona“ (Steuern) die Anwendbarkeit des Übungsleiterfreibetrags bei Ärztinnen und Ärzten oder Pflegerinnen und Pflegern klargestellt.
Für beiderseits berufstätige Ehegatten, die mit ihren Kindern am Beschäftigungsort in einer familiengerechten Wohnung leben, ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls am Beschäftigungsort, auch wenn die frühere Familienwohnun
Für einen gesetzlich festgelegten Begünstigungszeitraum sollen Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld leisten können.
Aufgrund des Kontaktverbots verlagerten sich in den letzten Wochen viele Arbeitsplätze in das Home-Office der Arbeitnehmer. Dabei sind lohnsteuerrechtliche Anwendungsregelungen und Beratungen zu beachten.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) setzt die politischen Vorgaben zur Abwehr der Steuerbelastung dergestalt um, dass nunmehr ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 mindernd für die festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer
Für einen gesetzlich festgelegten Begünstigungszeitraum sollen Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld leisten können.
Wie sind die Auswirkungen der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Home-Office auf eine PKW-Gestellung und eine PKW-Nutzung für Privatfahrten und die Wegstrecke zur ersten Tätigkeitsstätte.
Der GKV-Spitzenverband hat seine Verlautbarungen für die Regeln bei kurzfristigen Beschäftigungen für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 hinsichtlich des vorübergehenden unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze aufgrund der Corona-Krise überarbeitet.
Der Arbeitgeber kann bis zu einem Betrag von 1.500 € steuer- und sozialversicherungsbefreit einen Corona-Bonus an Arbeitnehmer als echte Lohnerhöhung auszahlen.
Unter Durchbrechung des Stichtagsprinzips muss zum Bilanzstichtag der Handelsbilanz überprüft werden, ob eine (1) positive oder eine (2) negative Unternehmensfort
Große und mittelgroße Unternehmen sind verpflichtet über Vorgänge von besonderer Bedeutung im Anhang zu berichten. Kleine Unternehmen brauchen die Angabe nicht zu machen.
Das IDW hat in drei veröffentlichten fachlichen Hinweisen zu den Auswirkungen des Coronavirus und deren wirtschaftlichen Folgen auf die Rechnungslegung und Prüfung des Jahresabschlusses ausführlich Stellung genommen.
Der Handelsbilanzwert für eine Rückstellung bildet auch nach Inkrafttreten des BilMoG gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze.
Der BFH hat die lang ersehnte Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuerbefreiung in Konzernen bei durchzuführenden Umstrukturierungen wie beispielsweise Verschmelzung oder Spaltung veröffentlicht.
Das Niedersächsische FG definiert die notwendige finanzielle Beteiligung des Steuerpflichtigen am „eigenen Hausstand“, so dass Aufwendungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abzugsfähig werden.
Das IDW hat in drei veröffentlichten fachlichen Hinweisen zu den Auswirkungen des Coronavirus und deren wirtschaftlichen Folgen auf die Rechnungslegung und Prüfung des Jahresabschlusses ausführlich Stellung genommen.
Scheidet ein zuvor eingetretener Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft aus, sind sowohl die Aufstockungsbeträge in der korrespondierenden positiven als auch negativen Ergänzungsbilanz aufzulösen.
Aufwendungen für die Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die ein Arbeitnehmer auf der Fahrt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte durch einen Verkehrsunfall – auch Wegeunfall genannt – erlitten hat, sind Werbungskosten.
Erwirbt ein Mitunternehmer einen weiteren Anteil an derselben Personengesellschaft aufgrund des Todes eines Mitgesellschafters im Wege der Anwachsung hinzu, vereinigt sich der hinzuerworbene Anteil in der Regel mit dem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbs zu einem einheitlichen Mitunterneh