Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung ist bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung unterliegt, nicht auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne), sondern auf die Gesamteinnahmen abzustellen.
Die Finanzverwaltung folgt der ergangenen BFH-Rechtsprechung mit dem Ergebnis, dass disquotale Gewinnausschüttungen im Rahmen eines Anteilsveräußerungsvorgangs zulässig sind.
Der Herstellungsbeginn – hinsichtlich der Veräußerungsrücklage – ist anzunehmen, wenn das Investitionsvorhaben „ins Werk gesetzt“ wird. Dies kann vor den eigentlichen Bauarbeiten liegen.
Ein Abzug anteiliger Aufwendungen für das selbstgenutzte Wohnhaus als Betriebsausgaben einer selbstständigen Tagesmutter kommt nicht in Betracht, wenn nicht nach objektivierbaren Kriterien bestimmt werden kann, in welchem Umfang eine Nutzung der teils gemischt, teils ausschließli
Die Finanzverwaltung hat die Anwendungsregeln für die Absenkung des Steuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr veröffentlicht.
Der Steuergesetzgeber hat für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von betrieblichen Fahrrädern an den Arbeitnehmer pauschal mit 25 % Lohnsteuer zu besteuern.
Der Steuergesetzgeber hat eine kalenderjahrmäßige Aufschlüsselungspflicht bezogen auf die angemeldeten Lohnsteuerbeträge im Rahmen der Lohnsteuer-Anmeldung eingeführt.
Die Finanzverwaltung hat einen ersten Entwurf eines Anwendungs-schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und MehrzweckGutscheinen veröffentlicht.
Der BFH hat sich mit der Frage beschäftigt, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände genügen müssen.
Der Steuergesetzgeber kommt dem in hochpreisigen Ballungsgebieten bestehenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nach und unterstützt gleichzeitig die soziale Fürsorge des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer entsprechenden Wohnraum anzubieten.
Der BFH hat in den letzten Jahren in verschiedensten Entscheidun-gen den Begriff „Sachbezüge“ weit und modern ausgelegt. Zulässig sind insbesondere das sog. Belegerstattungsmodell, Bezahlkarten und die Übernahme von Versicherungsleistungen, usw.
Die Finanzverwaltung wendet das Bemessungsgrundlageviertelungs-prinzip bei Ermittlung des geldwerten Vorteils auch auf für Privatfahr-ten überlassene betriebliche (Elektro-)Fahrräder an.
Der Steuergesetzgeber ermöglicht es, beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einzubeziehen.
Der Steuergesetzgeber kommt dem in hochpreisigen Ballungsgebieten bestehenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nach und unterstützt gleichzeitig die soziale Fürsorge des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer entsprechenden Wohnraum anzubieten.