Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Unternehmer ein bestelltes Werk unter Verwendung eines oder mehrerer von ihm selbst beschafften Hauptstoffe erstellt. Die Werklieferung ist „ausgeführt“, sobald dem Auftraggeber die Verfügungsmacht am erstellten Werk verschafft worden ist. Die Verschaffung der Verfügungsmacht setzt grundsätzlich die (1) Übergabeund(2) Abnahme des fertiggestellten Werks voraus.