Der Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, über Leistungen, die nach dem 30.6.2020 ausgeführt werden, Rechnungen zu erteilen, in denen die Umsatzsteuer nach dem zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 befristet geltenden Umsatzsteuersatz von 16 % bzw. 5 % ausgewiesen ist.