Bei sog. Kleinbetragsrechnungen kann für Leistungen, die in der „Niedrigsteuerphase“ nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 ausgeführt werden, die Umsatzsteuer mit dem leicht gerundeten Prozentsatz von den Rechnungsbeträgen errechnet werden: (1) Regelsteuersatz: 13,79 %, (2) ermäßigter Steuersatz: 4,76 %.