Finanzgerichts-Info Erbfall: Berücksichtigung nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen bei der fünfjährigen Verteilung FG Münster vom 11.10.2019, 10 K 3350/18 E, LEXinform: 5022644, nrkr.; Revision: BFH Az. IX R 31/19 Inhalt Noch nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen bei der freiwilligen fünfjährigen Verteilung eines Erblassers sind beim Erben in einer Summe abziehbar. Weiterlesen? Jetzt abonnieren oder anmelden