Auswirkungen hat die Herabsetzung und spätere Heraufsetzung des allgemeinen Steuersatzes und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes insbesondere für Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Dauerleistungen), sofern der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Steuersatzänderung in den für die Leistung vereinbarten Zeitraum fällt.