Ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der 1 %-Regelung zu bewerten, ist der inländische Bruttolistenneupreis zuzüglich Sonderausstattung zu schätzen, wenn das Fahrzeug ein Importfahrzeug ist und weder ein inländischer Bruttolistenneupreis vorhanden ist
Die Finanzverwaltung hat zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aufgrund der Bruttolistenpreisregelung oder der Fahrtenbuchmethode bei Brennstoffzellenfahrzeugen Stellung genommen.
Der EuGH entschied, dass eine einheitliche Leistung nicht unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen kann (umsatzsteuerrechtliches Einheitlichkeitsgebot).
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft - ganz oder teilweise - auf eine bereits erdiente werthaltige Pensionsanwartschaft, fließt ihm insoweit mit dem Barwert der Anwartschaft zu bewertender Arbeitslohn zu.
Die Annahme einer körperschaftsteuerrechtlichen verdeckten Einlage und dem zeitgleichen einkommensteuerrechtlichen fiktiven Zufluss von Arbeitslohn ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Pensionszusage angepasst wurde um eine steuerrechtliche sog.
Wird eine eingeführte Bezeichnung („Namen“) für einen Betrieb nicht mitverkauft, sondern lediglich im Rahmen eines Franchisevertrags zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden.
Die Differenzbesteuerung ist auch anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat.
Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht.
Der EuGH hat entschieden, dass die erforderliche Anschrift des Leistenden -und u. E. des Leistungsempfängers - nur indizielle Bedeutung für die Erkennbarkeit des Unternehmers und des unternehmensbezogenen Leistungsbezugs hat.
Die von dem Nießbraucher getragenen und verteilten Erhaltungsaufwendun-gen können nach dessen Tod durch den Immobilieneigentümer nicht im Rahmen von Vermietungseinkünften abgezogen werden.
Der BFH bleibt seiner Auffassung treu, indem die Feststellungslast einer tatsächlich eingetretenen und vorliegenden Steuerhinterziehung dem Finanzamt obliegt.
Der Restwert eines Wirtschaftsgutes, welches im Rahmen von Überschusseinkünften als Arbeitsmittel verwendet wird, kann nach Beendigung der Einkünfteerzielung im Rahmen dieser Überschusseinkunftsart nicht im Sinne einer außergewöhnlichen Abnutzung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Der BGH bestätigt, dass die Tatentdeckung einer Steuerhinterziehung auch vor dem Abgleich mit der Steuererklärung des Steuerpflichtigen möglich ist. Die Abgabe einer Selbstanzeige hat ab diesem Zeitpunkt der Tatentdeckung dann keine strafbefreiende Wirkung mehr.