Finanzverwaltungs-Info

Privates Veräußerungsgeschäft: Handel mit Bitcoins

FinMin Hamburg Erlass vom 11.12.2017, S 2256-2017/003-52, DB 2018, 159
Inhalt

Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Bitcoins sind ertragsteuerrechtlich zu erfassen.