Ausbildung

Anwendung der Vereinfachung: (Gesamt-)Differenzbesteuerung bei Gebrauchtersatzteilen

BFH vom 23.2.2017, V R 37/15, BFH/NV 2017, 1285; EuGH vom 18.1.2017, C-471/15, Sjelle Autogenbrug, UR 2017, 242; Andere Auffassung: Abschn. 25a.1. Abs. 4 Satz 5 UStAE
Inhalt

Die Differenzbesteuerung ist auch anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat.

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