Rechtsprechungs-Info

Hinterziehungszinsen: Feststellungslast einer Steuerhinterziehung bei Vorliegen eines (angeblichen) Treuhandverhältnisses

BFH vom 12.7.2016, II R 42/14, BStBl. II 2016, 868; Rechtsprechungsaufhebung: FG Nürnberg vom 15.5.2014, 4 K 1403/12; Beyer in „Vorwurf der Steuerhinterziehung bei einem Treuhandverhältnis“, NWB 2017, 1583
Inhalt

Der BFH bleibt seiner Auffassung treu, indem die Feststellungslast einer tatsächlich eingetretenen und vorliegenden Steuerhinterziehung dem Finanzamt obliegt.