Die Finanzverwaltung befasst sich mit der bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von (1) Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzungen des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden und mit (2) vererblichen Versorgungsanwartschaften.
Es ist eine neue Mitteilungspflicht dritter Personen, d. h. von Kreditinstituten und anderen Finanzinstituten, über Beziehungen inländischer Steuerpflichti-ger zu Drittstaat-Gesellschaften eingeführt worden.
Die Finanzverwaltung stellt klar, unter welchen Voraussetzungen die Anwendbarkeit von Personengesellschaften als Organgesellschaften entsprechend der ergangenen BFH-Rechtsprechung umgesetzt wird.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gilt für Steuerberater die Verpflichtung Steuererklärungen im authentifizierten Verfahren an das Finanzamt zu über-mitteln.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gilt für betriebliche Steuererklärungen die elektronische Übermittlungsverpflichtung im authentifizierten Verfahren an das Finanzamt.
Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage (sog. Ansparabschreibung) ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen als unangemessen ertragsteuerrechtlich anzusehen sind.
Der EuGH hat die bisherige gesetzliche Regelung für beschränkt steuerpflichtige Erwerbe für unvereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit in Europa erklärt. Allein die Tatsache, dass der für Inländer geltende Freibetrag erst auf Antrag gewährt wurde, stellt einen unionsrechtlichen Verstoß dar.
Fallen im Rahmen einer Neubaumaßnahme Gartenarbeiten an, die teils vor Fertigstellung der Wohnung, teils nach Bezug der Wohnung anfallen, liegen keine begünstigten Handwerkerleistungen vor.
Abfindungszahlungen an einen Erbprätendenten sind nicht erbschaftsteuer-bar, trotzdem eine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit, so der BFH in seiner bisherigen Rechtsprechung.
Die Finanzverwaltung wendet die ergangene EuGH-Rechtsprechung zur Unionsrechtswidrigkeit des Abzugsverbots bei Krankenversicherungsbeiträgen von im Ausland tätigen und in Deutschland wohnenden Arbeitnehmern an.
Die Finanzverwaltung stellt klar, unter welchen Voraussetzungen die An-wendbarkeit von Personengesellschaften als Organgesellschaft entsprechend der ergangenen BFH-Rechtsprechung umgesetzt wird.
Aufgrund der neuen Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen ist die bestehende Steuerbefreiung von Zuschüssen im Rahmen des INVEST-Programms an die neuen Förderbedingungen anzupassen.