Pensionszusage: Arbeitslohn durch nachträgliche Herabsetzung
BFH vom 23.8.2017, VI R 4/16, BStBl. II 2017, 208; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 22.12.2015, 8 K 380/13, EFG 2016, 1077, nrkr.
Inhalt
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft - ganz oder teilweise - auf eine bereits erdiente werthaltige Pensionsanwartschaft, fließt ihm insoweit mit dem Barwert der Anwartschaft zu bewertender Arbeitslohn zu. Es handelt sich dabei dann um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, bei der die Anwendung der Fünftelregelung in Betracht kommt.