Die Finanzverwaltung wendet die ergangene EuGH-Rechtsprechung zur Unionsrechtswidrigkeit des Abzugsverbots bei Krankenversicherungsbeiträgen von im Ausland tätigen und in Deutschland wohnenden Arbeitnehmern an.
Die Finanzverwaltung stellt klar, unter welchen Voraussetzungen die An-wendbarkeit von Personengesellschaften als Organgesellschaft entsprechend der ergangenen BFH-Rechtsprechung umgesetzt wird.
Aufgrund der neuen Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen ist die bestehende Steuerbefreiung von Zuschüssen im Rahmen des INVEST-Programms an die neuen Förderbedingungen anzupassen.
Die Finanzverwaltung hat mit einem Anwendungserlass die steuerbilanziellen Regeln in der Gewinnermittlung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung zusammengefasst veröffentlicht.
Die neue angehobene Wertgrenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern in Höhe von 800 € netto findet für den ARAP insoweit Anwendung, als dass ein Ausweis von ARAP bis zu dieser Wertgrenze unterbleiben kann.
Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn der Metallwert festgelegte Grenzen überschreitet.
Die Finanzverwaltung hat hinsichtlich der Ortsbestimmung bei juristischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ihre Anwendungsregeln aktualisiert.
Laufen Rechnungen auf den falschen Leistungsempfänger, so ist dieser zwar bezeichnet, aber die diesbezüglichen Angaben sind offensichtlich unzutreffend und damit liegen keine berichtigungsfähigen Rechnungen (mit Rückwirkung) vor.
Der Arbeitnehmer bezieht nicht laufend gezahlten Arbeitslohn, d. h. sonstige Bezüge, im Zeitpunkt des Zuflusses. Die Regeln von wiederkehrenden Einnahmen sind nicht anwendbar.