Der BFH hat entschieden, dass auch für erbschaftsteuerrechtliche Zwecke die Beurteilung, ob ein Mitunternehmeranteil vorliegt, allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Übertragung des Anteils abzustellen ist.
In vielen Einzelfällen wird über die Anwendung der vollständigen Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims zwischen Erwerbern und Finanzamt gestritten. Die Judikatur entwickelt weitere Begriffsdefinitionen und Anwendungsregeln.
Nach derzeitigem Stand sind ab dem 01.07.2022 für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes – (1) land- und forstwirtschaftliches Vermögen und (2) Grundvermögen – Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 abzugeben.
Zur Eindämmung von (steuermissbräuchlichen) Gestaltungen mittels Share-Deals im Grunderwerbsteuerrecht sind neben den Besteuerungstatbeständen auch verschiedene Vor- und Nachbehaltensfristen ergänzt bzw. verlängert worden.
Zur Eindämmung von (steuermissbräuchlichen) Gestaltungen mittels Share-Deals im Grunderwerbsteuerrecht sind neben den Besteuerungstatbeständen auch verschiedene Vor- und Nachbehaltensfristen ergänzt bzw. verlängert worden.
Jeder Arbeitgeber ist für Bestandsverträge ab dem 01.01.2022 verpflichtet, die Sozialversicherungsersparnis auf Entgeltumwandlungen (Arbeitgeberzuschuss) an den Beschäftigten weiterzugeben.
Die Finanzverwaltung hat die Anwendungsregeln zum Vorsteuerabzug im Falle einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft abgestimmt und veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) hinsichtlich der Anwendungsregeln zum Umsatzsteuersatz für Digitale Medien aktualisiert.
Das „alte“ Statusfeststellungsverfahren wurde als nicht sachgerecht, zu langwierig und als mit den Ergebnissen unvorhersehbar eingestuft. Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wurde eingeleitet und umgesetzt.
In der Sozialversicherung gilt grundsätzlich eine Frist von vier Jahren, um Beitragsansprüche geltend zu machen. Diese allgemeine Verjährungsregelungen erfüllen nun aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Sonderregelung
Gesetzlich ungeklärt ist die Behandlung von Rückzahlungen steuerfreier Kindergartenzuschüsse aufgrund von Kindergartenschließungen oder häuslicher Quarantäne.
Bei dem Kurzarbeitergeld, welches die Agentur für Arbeit (AAG) an die Arbeitnehmer auszahlt, handelt es sich aus Sicht des Arbeitgebers und Bilanzierenden lediglich um einen durchlaufenden Posten.
Das KöMoG beinhaltet einen steuerlich anerkannten Betriebsausgabenabzug für Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen bzw. bei Inanspruchnahmen von Sicherheiten für Darlehensforderungen.
Die Finanzverwaltung lässt auf schriftlichen Antrag zu, dass sog. kleine Photovoltaikanlagen (bis zu 10 kW) als „Liebhaberei“, d. h. außerhalb einer Einkunftserzielungsabsicht, ertragsteuerrechtlich geführt werden.