Jahrelang wurde aufgrund missverständlicher BFH-Rechtsprechung darüber diskutiert, ob bei einem Gebäude, welches sich aufgrund unterschiedlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhänge in mehrere Gebäudeteile aufteilt, bei Fertigstellung des ersten Gebäudeteils, des steuerrechtlich tatsä
Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat.
Der Umfang der Steuerbegünstigung für Produktivvermögen für zugängliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. Der bewertungsrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist tätigkeitsbezogen.
Der Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers, wenn er dort lediglich geringfügige Tätigkeiten ausübt. Dieses muss sich in der Aufenthaltsdauer des Arbeitnehmers in seiner täglichen Arbeitszeit wiederfinden.
Tätigkeiten in der Dienststelle neben einer Außendiensttätigkeit führen zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn sie einen inhaltlich ergänzenden Bezug zur Außendiensttätigkeit aufweisen.
Sind wiederkehrende Barleistungen, in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen diese eine dauernde Last (Vollabzugsfähigkeit) dar, wenn sie grundsätzlich abänderbar sind und der nachträgliche Ausschluss punktueller Verpflichtungen nicht zu dem C
Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben - für die Dauer der Vorerbschaft - (i) auferlegt und die (ii) aus dem übergangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem
Eine zivilrechtlich wirksame - sog. gespaltene Gewinnverwendung oder inkongruente (disquotale) Gewinnausschüttung ist auch steuerrechtlich anzuerkennen.
Mangels ausdrücklicher Regelung zur Bemessung der Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten - im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung - sind die Grundsätze der bisherigen BFH-Rechtsprechungentsprechend anzuwenden.
Der BFH hat erstmals klargestellt, dass die Antragstellung auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen beim Zahlenden, wenn dieser ebenfalls die Zustimmungserklärung des Zahlungsempfängers beifügt, bereits das rückwirkende Ereignis ist.
Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkunftserzielung genutzten Gebäudes jederDarlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint.
Mieterabfindungen vor Durchführung einer Kernsanierung können im Rahmen von anschaffungsnahen Herstellungskosten aktivierungs- und abschreibungspflichtig werden.
Wird der Betrieb, in dem die „7g-Förderung“ in Anspruch genommen wurde, innerhalb des „7g-Zeitraums“ hinsichtlich der zwingend zu erfüllenden Nutzungs- und Behaltensvoraussetzungen aufgegeben, ist dieser Vorgang für die „7g-Förderung“ unschädlich.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den gesetzlich geregelten Zinssatz von 0,5 % pro Monat mit dem Grundgesetz als unvereinbar erklärt, soweit die Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 erfolgt.
Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einem (i) individuellen Ertragswertverfahren oder der Anwendung des (ii) vereinfachten Ertragswertverfahrens.
Die in jüngster Zeit ergangene BFH-Rechtsprechung zur Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat den Steuergesetzgeber veranlasst, tätig zu werden. Das sog. Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz ist parlamentarisch auf den Weg gebracht worden.
Grundbesitz des Schenkers, den dieser als Einzelunternehmer an eine von dem Beschenkten beherrschte GmbH verpachtet hat, gehört auch dann zum Verwaltungsvermögen, wenn das Verpachtungsunternehmen und die pachtende Betriebs-GmbH aufeinander angewiesen sind.
Der Steuergesetzgeber hat mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für bestimmte Mitunternehmerschaften die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, das transparente Besteuerungsprinzip zu verlassen und in das geschlossene Besteuerungssystem zur Körperschaftsbesteuerung zu wechseln (Option z
Der Steuergesetzgeber hat die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung reformiert. Es sind Unschädlichkeitsfälle und zwei Unschädlichkeitsschwellen eingeführt worden.
Zwei Finanzgerichtsurteile - (i) FG Nürnberg und (ii) FG Köln - haben erstmals zu bestimmten Anwendungsfragen Antworten veröffentlicht. Das FG Nürnberg hat dabei die sog. „Hexen-Häuschen-Theorie“ auf je tatsächliche Gebäudeverwendung des Erwerbs ausgerichtet.