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Einkünfte aus Kapitalvermögen: Rentenzahlungen aus einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht

BFH vom 01.07.2021, VIII R 4/18; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 17.10.2017, 5 K 1605/16, EFG 2018, 1025, rkr.
Inhalt

Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag beruhen, sind insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen.