Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Gerichtliche Klarstellungen der Anwendung
BFH vom 02.12.2020, II R 5/19, BStBl. II 2022, 15
Inhalt
Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einem (i) individuellen Ertragswertverfahren oder der Anwendung des (ii) vereinfachten Ertragswertverfahrens. Die Wertermittlung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren stellt keine Auffangmethode dar.