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Verteilter Erhaltungsaufwand: Nicht verbrauchter Teilbetrag von Erhaltungsaufwendungen bei der fünfjährigen Verteilung im Erbfall

BFH vom 10.11.2020, IX R 31/19, BStBl. II 2021, 474; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 11.10.2019, 10 K 3350/18 E, LEXinform: 5022644, rkr.
Inhalt

Der noch nicht berücksichtigte Teil (Restbetrag) der Erhaltungsaufwendungen bei der freiwilligen fünfjährigen Verteilung ist beim Erblasser im Veranlagungsjahr des Versterbens in einer Summe abzuziehen.