Ausbildung

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Anwendungsregeln bei Entnahmen aus dem Betriebsvermögen und Gebäudeeinheiten bestehend aus Haupt- und Nebenhaus

Rechtsprechung überholt durch BFH (hier geht`s zum BFH-Urteil)

FG Nürnberg vom 17.05.2020, 3 K 1215/19, LEXinform: Dok.-Nr.: 5023299; FG Köln vom 25.02.2021, 11 K 2686/18, nrkr.; Revision: BFH Az. IX R 7/21
Inhalt

Zwei Finanzgerichtsurteile - (i) FG Nürnberg und (ii) FG Köln - haben erstmals zu bestimmten Anwendungsfragen Antworten veröffentlicht. Das FG Nürnberg hat dabei die sog. „Hexen-Häuschen-Theorie“ auf je tatsächliche Gebäudeverwendung des Erwerbs ausgerichtet. Das FG Köln hat eine Entnahme aus einem Betriebsvermögen der Anschaffung gleichgestellt so dass der Anwendungsbereich der anschaffungsnahen Herstellungskosten eröffnet war.