Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung kann widerrufen werden, solange die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung noch (i) anfechtbar oder noch aufgrund eines VdN-Vermerks (ii) änderbar ist.
Neu ist für Arbeitgeber, dass ab dem Jahr 2022 die Steuer-Identifikationsnummer ihres Minijobbers im elektronischen Meldeverfahren an die „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“ übermittelt werden muss.
Werden Privatkunden eines Kreditinstituts von diesen beispielsweise zu (i) Weinproben oder (ii) Golfturnieren eingeladen, liegt darin nicht notwendigerweise eine Sachzuwendung die zur Anwendung der „37b-Pauschalsteuer“ führt.
Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsauffassung aufgrund älterer ergangener BFH-Rechtsprechung hinsichtlich des Bruchteilers als vorsteuerabzugsberec
Die Einkommensteuerbefreiung für sog. „SoFeiNa-Zuschläge“ setzt nicht voraus, dass der Bruttolohn in Abhängigkeit von den zu begünstigten Zeiten geleisteten Tätigkeiten variabel ausgestaltet sein muss.
Anders als in den Vorjahren wird es zu Beginn des Jahres 2022 nicht zu einer allgemeinenErhöhung der maßgeblichen Rechengrößen zur Sozialversicherung kommen, welche mitbestimmend für die Beitragshöhe und die Versicherungspflicht sind.
Seit August 2021 erfolgen Überprüfungen bei den sog. „Corona-Soforthilfen“, ob diese tatsächlich bei Bestehen eines Liquiditätsengpasses, beantragt und ausgezahlt worden sind.
Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) ist bei beabsichtigter Anschaffung eines GbR-Anteils für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter auch nicht bei der sog. Bruchteilsbetrachtung zulässig.
Der BFH hatte entschieden, dass außerbilanzielle Korrekturen bei der Ermittlung des Gewinns im Rahmen der sog. Überentnahmeregelung außer Ansatz bleiben.
Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig.
Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolgt regelmäßig – auch – im Interesse des Arbeitgebers. Eine im Gegenzug gezahlte Abfindung ist daher im Regelfall als Entschädigung ermäßigt zu besteuern.
Die Finanzverwaltung folgt dem BFH, indem der Aufwendungsersatz aufgrund von (i) urheberrechtlichen oder (ii) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt eines Leistungsaustausches zwischen dem Unternehmer und dem von ihm ab
Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige (i) tatsächlich und (ii) endgültig wirtschaftlich belastet wird.
Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.
Die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr, beispielsweise Taxameter, Kassenautomaten, Ladesäulen für E-Autos usw. sind in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) niedergeschrieben.
Ist eine in einem notariellen Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus (EFH) vorgenommene Kaufpreisaufteilung für ein teilweise gewerblich genutztes Grundstück willkürlich, weil die steuerlichen Interessen des Veräußerers anscheinend im Vordergrund gestanden haben und dieses zu völlig (i) sachwidrigen
Der Steuergesetzgeber hat die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung reformiert. Es sind Unschädlichkeitsfälle und zwei Unschädlichkeitsschwellen eingeführt worden.
Überschreitet die nachhaltige Betätigung eines Pokerspielers die Grenzen zur Gewerblichkeit (Berufspokerspieler), macht es keinen Unterschied, ob der Berufspokerspieler die Gewinne bei (i) Pokerturnieren oder bei (ii) Spielen in Casinos erzielt.
Die Übertragung einer vom Arbeitgeber-GmbH erteilten Pensionszusage auf einen Pensionsfond führt beim Arbeitnehmer ([beherrschender] Gesellschafter-Geschäftsführer) in Höhe der zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung (i) erforderlichen und (ii) getätigten Leistungen zum Zufluss von