Geringer Jahresarbeitslohn: Abgabepflichtbefreiung einer Einkommensteuererklärung
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.7.2015, BGBl. II 2015, 1202
Inhalt
Als Folgeänderungen zu den Tarifänderungen sind die Arbeitslohngrenzen, bei denen eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung eintritt, anzupassen.