Die sofortige ergebniswirksame Behandlung von Mehr- oder Minderbeträgen aus einer Vorsteuerberichtigung ist nur noch dann möglich, wenn diese in Zusammenhang stehen mit einer Einkunftsart.
Die erweiternden Regeln zur Gewinnermittlung, die der BFH zur Anwendung des Teilabzugsverfahrens im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine Kapitalgesellschaft entwickelt hat, werden von der Finanzverwaltung angewendet.
Die Ortsbestimmung für die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln verlagert sich bei Erbringung an einen Nichtunternehmer an den Wohnsitz des Leistungsempfängers.
Die grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgänge werden um einen weiteren ergänzt, um der Vermeidung der GrESt durch die Zwischenschaltung von Gesellschaften entgegen zu wirken.
Die partielle wirtschaftliche Identität zwischen einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück und einem unbelasteten Grundstück bleibt gewahrt. Die Wertsteigerung aufgrund der Löschung des Erbbaurechts ist ein selbstständiges Wirtschaftsgut.
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch nicht anteilig als Werbungskosten abzugsfähig, weil die Aufwendungen über das steuerrechtliche Existenzminimum bereits abgegolten sind.
Der BFH hat neue Anwendungsregeln für die 30%ige Pauschalsteuer für Sachzuwendungen veröffentlicht. Diese weichen teilweise – erheblich – vom Anwendungserlass der Finanzverwaltung ab.
Eine zeitgleiche Umsatzsteuerberichtigung als auch Vorsteuerberichtigung ist bereits möglich, wenn ein mehrjähriger risikobehafteter Sicherheitseinbehalt vom Leistungsempfänger vorgenommen wird.
Die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwendungen ist (immer) anzuwenden, unabhängig davon, wer aus Sicht des Gastes der Bewirtende ist.
Betrieblich veranlasste Zuwendungen sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb veranlasst sind. Darüber hinaus erfordert die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen, dass diese Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden.
Die Zuordnung der bewegten Lieferung beim Reihengeschäft erfordert die Erkenntnis, ob vor der Versendung eine eigentumsähnliche Gegenstandsverfügung (= Verschaffung der Verfügungsmacht) zwischen Erst- und Zweitabnehmer stattgefunden hat.
Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (= Beherbergung) dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %).
Nur soweit die erbrachte bauwerksbezogene Leistung auch wieder als bauwerksbezogene Leistung „weitererbracht“ wird, erfolgt eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Es ist eine Nettorechnung mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auszustellen.