Abschreibungszeitraum für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz [BilRUG] vom 17.7.2015, BGBl. I 2015, 1245; Eggert in „Nutzungsdauer der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts“, BBK 2015, 809
Inhalt
Durch das BilRUG werden handelsrechtliche Vorgaben zur Festlegung des Abschreibungszeitraums (Nutzungsdauer) sowohl für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände als auch für entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte eingeführt.