Gesetzesänderungen

Abschreibungszeitraum für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte

Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz [BilRUG] vom 17.7.2015, BGBl. I 2015, 1245; Eggert in „Nutzungsdauer der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts“, BBK 2015, 809
Inhalt

Durch das BilRUG werden handelsrechtliche Vorgaben zur Festlegung des Abschreibungszeitraums (Nutzungsdauer) sowohl für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände als auch für entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte eingeführt.

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