Rechtsprechungs-Info

Steuersatz: Leistungen einer Krankenhauscafeteria

BFH vom 3.8.2017, V R 61/16, BFH/NV 2018, 63; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 13.10.2016, 7 K 7248/14, EFG 2017, 162
Inhalt

Die Bereitstellung von Mobiliar ist bei der Prüfung des anzuwendenden Steuersatzes - Regelsteuersatz (19 %) oder ermäßigter Steuersatz (7 %) - nicht als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern.