Rechtsprechungs-Info

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften: Einvernehmliche Rückabwicklung der Veräußerung (= Rechtsprechungsaufhebung)

BFH vom 6.12.2016, IX R 49/15, BStBl. II 2017, 673; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 26.11.2014, 9 K 10128/11, rkr.; Rechtsprechungsaufhebung: BFH vom 21.10.1999, I R 43, 44/98, BStBl. II 2000, 424; Hils in „Ausweitung rückwirkender Ereignisse“, DStR 2017, 2157
Inhalt

Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile.