Finanzverwaltungs-Info

Entschädigungszahlung: Steuerpflichtige Vergleichszahlung bei Kündigung durch die Bausparkasse

OFD-NRW vom 22.11.2017, Kurzinformation ESt Nr. 34/2017; Herold in „Wem die Bausparkasse den Vertrag kündigt, der darf die Entschädigung auch versteuern“, PFB 2018, 31
Inhalt

Eine Vergleichszahlung einer Bausparkasse aufgrund Vertragskündigung ist eine steuerpflichtige Entschädigung für sonstige Kapitalforderungen.