Finanzverwaltungs-Info
Entschädigungszahlung: Steuerpflichtige Vergleichszahlung bei Kündigung durch die Bausparkasse
OFD-NRW vom 22.11.2017, Kurzinformation ESt Nr. 34/2017; Herold in „Wem die Bausparkasse den Vertrag kündigt, der darf die Entschädigung auch versteuern“, PFB 2018, 31