Rechtsprechungs-Info

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Schädliche fortbestehende Geschäftsführerstellung des Vermögensübergebers

BFH vom 20.3.2017, X R 35/16, BStBl. II 2017, 985; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 31.8.2016, 12 K 3245/15 E, EFG 2016, 1943, rkr.; BMF-Schreiben vom 11.3.2010 [4. Rentenerlass], IV C 3 - S 2221/09/10004, BStBl. I 2010, 227; Hänsch/Wessels in „Anteilsübertragung gegen Versorgungsleistungen nur bei Aufgabe der Geschäftsführung begünstigt“, NWB 2017, 3334; RiFG Reddig, Anmerkung, EFG 2016, 1944
Inhalt

Versorgungleistungen sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Übergeber nach der Übertragung der GmbH-Anteile nicht mehr Geschäftsführer ist.