Rechtsprechungs-Info

Kleinunternehmerregelung: Anwendung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

BFH vom 23.10.2019, XI R 17/19; Rechtsprechungsaufhebung: FG Köln vom 13.4.2016, 9 K 667/14, EFG 2016, 1305, nrkr.; Vorabentscheidungsbeschluss: BFH vom 7.2.2018, XI R 7/16, UR 2018, 530; EuGH vom 29.7.2019, C-388/18, DStR 2019, 1685
Inhalt

Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung ist bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung unterliegt, nicht auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne), sondern auf die Gesamteinnahmen abzustellen.