Finanzverwaltungs-Info

Gewinnermittlung: Abgelehnter Betriebsausgabenabzug für das selbstgenutzte Wohnhaus einer selbstständigen Tagesmutter (fehlende objektivierbare Aufteilungskriterien)

FG Baden-Württemberg vom 7.5.2019, 8 K 751/17, LEXinform: 5022361, rkr.
Inhalt

Ein Abzug anteiliger Aufwendungen für das selbstgenutzte Wohnhaus als Betriebsausgaben einer selbstständigen Tagesmutter kommt nicht in Betracht, wenn nicht nach objektivierbaren Kriterien bestimmt werden kann, in welchem Umfang eine Nutzung der teils gemischt, teils ausschließlich genutzten Räumlichkeiten des Hauses im Zusammen-hang mit der Tätigkeit als Tagesmutter erfolgte.