Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Disquotale Gewinnausschüttung bei Anteilsveräußerungen

FinMin Schleswig-Holstein Erlass vom 16.12.2019, DB 2020, 88
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Die Finanzverwaltung folgt der ergangenen BFH-Rechtsprechung mit dem Ergebnis, dass disquotale Gewinnausschüttungen im Rahmen eines Anteilsveräußerungsvorgangs zulässig sind.