Das FG München hat weitere Anwendungsregeln hinsichtlich der Einführung einer Software im Unternehmen und der Ermittlung der Anschaffungskosten für das Nutzungsrecht an der Software veröffentlicht.
Beim Ausschank von Alkohol im Rahmen von Besprechungen oder Vertragsabschlüssen handelt es sich nicht um geringfügige Aufmerksamkeiten (vollumfänglich abzugsfähige Beköstigung), sondern um Bewirtungskosten.
Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können.
Der BFH hat der Finanzverwaltung insoweit eine Absage erteilt, als das eine zeitraumbezogene Zuzahlung des Arbeitnehmers in Form eines Einmalbetrags bei vertraglicher Grundlage (1) gleichmäßig zu verteilen und (2)
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass eine funktionsbezogene und nur während einer „ständigen Bereitschaftszeit“ des Arbeitnehmers verwendeten Betriebsfahrzeuggestellung kein Arbeitslohn darstellt.
Der Steuergesetzgeber hat verschiedene Aktualisierungen und Überarbeitungen bei der „7g-Steuervergünstigung“ eingeführt. Zukünftig fallen in die „7g-Förderung“ auch vermietete Wirtschaftsgüter.
Durch diese rechtsprechungskassierende Steuergesetzänderung wird der Investitionsabzugsbetrag (IAB) auf der jeweiligen Gewinnermittlungsstufe – (1) Hauptbilanz oder
Durch die Verlustabzugsbeschränkung auf 20.000 € hinsichtlich eines endgültigen Forderungsverlusts im Privatvermögen muss eine Anwendungsreihenfolge bestimmt werden.
Um dem Problem der fehlenden Arbeitnehmer in der Wirtschaft entgegenzutreten, werden die Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs von bisher drei auf jetzt vier Monate bzw. von bisher 70 auf jetzt 102 Arbeitstage angehoben.
Nimmt ein alleinlebender Steuerpflichtiger ein Hausnotrufsystem in Anspruch, das die Gerätebereitstellung beinhaltet und eine 24-Stunden-Servicezentrale stellt, so sind die Aufwendungen als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen zu berücksichtigen.
Die nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderung der GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung führen.
Bei rechtsgeschäftlichem Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.