Das FG Köln hat entschieden, dass die Entnahme eines Wirtschaftsguts als anschaffungsähnlicher Vorgang im Rahmen der anschaffungsnahen Herstellungskosten anzusehen ist.
Das FG Nürnberg hat entschieden, dass bei einer belohnungsorientierten Incentive-Reise an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt, wenn die Gewährung für bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre erfolgt.
Bei der Prüfung des Vorliegens eines steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs sind diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen zugrunde liegen, zu berücksichtigen.
Für die Unterscheidung zwischen einem einheitlichen Betrieb oder mehreren selbstständigen Betrieben kommt der Gleichartigkeit bzw. Ungleichartigkeit der wirtschaftlichen Betätigungen wesentliche Bedeutung zu.
Ein nach Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen erworbener Pflichtteilsanspruch ist eine rechtlich geschützte Position von wirtschaftlichem Wert.
Sowohl (i) Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern des Erblassers als auch die (ii) Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein.
Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen steuerrechtlichen Gestaltungsmissbrauch dar, selbst wenn sich der Verkäu-fer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen.
Für die Berücksichtigung des Verlusts aus dem Ausfall einer privaten Kapitalforderung muss endgültig feststehen, dass der Schuldner keine (weiteren) Zahlungen mehr leisten wird.
Die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte beinhaltet bereits eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift dergestalt, dass bei Schenkungen (unentgeltliche Übertragung) sowohl der Anschaffungszeitpunkt als auch die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers dem Rechtsnachfolger zugesprochen werden.
Die Finanzverwaltung als Beklagter hat mit Einwilligung des Steuerpflichtigen als Kläger die Revision beim BFH zurückgenommen und somit einem satzungsdurchbrechenden, disquotalen Gewinnverteilungsbeschluss zugestimmt.
Auch wenn das hochpreisige Betriebsfahrzeug für Werbezwecke und für die Repräsentation des Unternehmens geleast und mit einer Werbefolie ausgeliefert worden ist, spricht es für ein nicht unerhebliches privates Interesse an der Beschaffung, wenn der herausragende Geschäftserfolg in ers
Der BFH hat sich in grundsätzlicher Weise zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete bei der Überprüfung der sog. 66 %-Grenze – der Werbungskostenkappung bei verbilligter Vermietung – geäußert.
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt.
Ist eine Erbengemeinschaft alleiniger Gesellschafter einer Betriebskapitalgesellschaft und in der Gesellschafterliste eingetragen, ist innerhalb der Erbengemeinschaft die personelle Beherrschung durch ein Mitglied zu prüfen. Dabei ist die sog.
Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des Bewertungsgesetzes zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend.
Die Bundesregierung plant die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die von der sog. „Flutwasserkatastrophe“ in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betroffen sind.
Bei der Prüfung, ob bei einer nachträglich bekanntgewordenen Tatsache bei der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen durch eine nachträgliche Einnahmenerklärung eine (i) höhere oder eine (ii) niedrigere Steuer ausgelöst wird, muss neben der festgesetzten Einko
Die Aufforderung der Finanzverwaltung gegenüber einem EÜR-ler zu Beginn der Außenprüfung einen Datenträger „nach GDPdU“ zur Verfügung zu stellen, ist als unbegrenzter Zugriff rechtswidrig.
Das FG Münster hat die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse als keinen Kassenführungsmangel dargestellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen.
Die Stundung der entstandenen Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber die Steuer aus (i) weiterem erworbenen Vermögen oder aus (ii) vorhandenem eigenen Vermögen aufbringen kann.
Grundbesitz des Schenkers, den dieser als Einzelunternehmer an eine von dem Beschenkten beherrschte GmbH verpachtet hat, gehört auch dann zum Verwaltungsvermögen, wenn das Verpachtungsunternehmen und die pachtende Betriebs-GmbH aufeinander angewiesen sind.