Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 vom 20.10.2021, BR-Drs. 769/21
Inhalt
Anders als in den Vorjahren wird es zu Beginn des Jahres 2022 nicht zu einer allgemeinenErhöhung der maßgeblichen Rechengrößen zur Sozialversicherung kommen, welche mitbestimmend für die Beitragshöhe und die Versicherungspflicht sind.