Rechtsprechungs-Info

Vorsteuerabzug: Vollständige Anschrift des Leistenden

BFH vom 22.7.2015, V R 23/14, BStBl. II 2015, 914
Inhalt

Das Merkmal „vollständige Anschrift“ erfüllt nur die Angabe der zutreffenden Anschrift des leistenden Unternehmers, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet.