Der zum 01.01.2021 mit dem „Vereinigten Königreich Großbritannien“ und „Nordirland“ eingetretene BREXIT, hat Auswirkungen auf inländische Unternehmer im Warenverkehr mit diesen Staaten und somit Auswirkungen in der Buchführung.
Der BFH veröffentlicht die Auffassung, dass bei arbeitgeberseitig gewährten Sachbezügen, die der 30%igen „37b-Pauschalsteuer“ zugeführt werden sollen, die Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 44 € vorab anzuwenden ist.
Bestehen bei gemischt genutzten Gebäuden erheblicheUnterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, sind Vorsteuerbeträge nach dem – objektbezogenen – Umsatzsteuerschlüssel aufzuteilen.
Die Finanzverwaltung hat erstmalig zur Zuständigkeit des jeweiligen Finanzamtes für die Ausstellung von „13b-Bescheinigung(en)“ in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Stellung genommen.
Gehen (1) Leistender und (2) Leistungsempfänger irrtümlich von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens aus, ist trotz fehlenden Ausweises der Umsatzsteuer in der Ausgangsrechnung eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich.
Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt h
Der BFH bestätigt noch einmal seine ergangene Rechtsprechung dergestalt, dass bei einer Sachzuwendung in Form der kostenlosen oder verbilligten Teilnahme an einer (betrieblichen) Veranstaltung die Aufwendungen, d. h.
Der BFH bestätigt noch einmal seine bereits veröffentlichte und anerkannte Rechtsprechung, dass es dem Steuerpflichtigen freigestellt ist, bestimmte Einkünfte auf eine dauerhaft zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft als Anteilseigner auszulagern.
Das Bewertungsgesetz eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsmethoden des Bewertungsgesetzes ergäbe.
Übernimmt ein Arbeitnehmer – hier: (1) Postzusteller oder (2) Rettungsassistent – an einem Tätigkeitsort, dem er zugeordnet worden ist, arbeitstäglich vor- und/oder nachbereitende Tätigkeiten, so begründet dieser Tätigkeitsort eine erste Tätigkeitsstätte.
Das firmeneigene Schienennetz, das ein Lokomotivführer mit der firmeneigenen Eisenbahn (Werksbahn) seines Arbeitgebers befährt, ist eine – wenn auch großräumige – erste Tätigkeitsstätte.
Die „7g-Förderung“ ist um punktuelle Neuerungen, insbesondere ab dem „IAB 2020“, erweitert worden. Verschiedenste Arbeitsschritte sind zukünftig ergänzend zu beachten.
Die Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, die so vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden (sog. „fiktive Mahlzeiteneinnahme“).
Das FinanzministeriumSchleswig-Holstein hat sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen an Fitnessstudios in der sog. „Corona-Krise“ geäußert.